Riesterrente |
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Seit 2002 fördert der Staat die zusätzliche Altersversorgung. Als Riester-Rente ist sie vielen Bürgern mittlerweile ein Begriff. Wer selbst selbst in einer bestimmten Höhe Beiträge zahlt, kann dafür Zulagen erhalten und seine Einzahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Förderberechtigte Personen Förderung und Mindesteigenbeitrag Höhe der Zulagen Berufseinsteiger-Bonus Sockelbeitrag
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