Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist unbestritten eine der wichtigste aller Versicherungen!
Die Haftung gegenüber Dritten ist im BGB § 823 Abs. 1 geregelt und besagt folgendes:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem andern zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet."
Betriebliche Haftungsrisiken
Sie als Unternehmer haften für Schäden, die Ihre Mitarbeiter anderen durch eine betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen, die durch Ihre Produkte oder durch Ihre Betriebsstätten entstehen
- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Hier hilft nur eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Deckungsumfang.
Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre Risiken absichern können.