Die Sach- Gebäudeversicherung ersetzt dem Versicherungsnehmer einen durch einen Sachschaden an Gebäuden, an sonstigen Grundstücksbestandteilen und an der technischen Gebäudeeinrichtung entstandenen Sach-Substanzschaden.
Als zusätzlicher Vertragsbestandteil kann eine Mietausfallversicherung gewählt werden, so dass dem Versicherungsnehmer über den Sachschaden am Gebäude selbst auch etwaige Mietausfälle erstattet werden. Dabei haftet die Mietausfallversicherung auch für selbstgenutzte Gebäude oder Gebäudebestandteile.
Versicherbar sind die Sachen durch folgende Gefahren bzw. Gefahrengruppen:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel.
- Weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben,
- Vulkanausbruch, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.