Die Private Haftpflichtversicherung ist unbestritten eine der wichtigste aller Versicherungen!
Die Haftung gegenüber Dritten ist im BGB § 823 Abs. 1 geregelt und besagt folgendes:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem andern zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet."
Jeder haftet selbst bei eigenem Verschulden
- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Unsere OPTIMALDECKUNG bietet Ihnen einen sehr umfassenden Versicherungsschutz. Bis zu einer Deckungssumme von 50 Mio € sind u.a. versichert
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal)
- Beschädigungen an gemieteten Gebäuden oder Räumen
- Inhaber von Heizölbehältern
- Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
- Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung
- Forderungsausfalldeckung
Bis zu einer Deckungssumme von 1 Mio € sind versichert:
- Schäden durch Datentausch und Internetnutzung einschl. Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzung
Bis zu einer Deckungssumme von 50.000 € sind versichert:
- Übernahme von Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Kinder auch wenn keine gesetzliche Haftung besteht