Betriebliche Altersversorgung – das Plus vom Arbeitgeber
Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Und wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang.
Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.
Die fünf Durchführungswege
Eine betriebliche Altersversorgung kann
- als Direktversicherung,
- über eine Pensionskasse,
- über einen Pensionsfonds,
- als Direktzusage/Pensionszusage oder
- über eine Unterstützungskasse
durchgeführt und aufgebaut werden. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Welche Vorteile die betriebliche Altersversorgung sonst noch bietet, welche Unterschiede zur privaten Altersvorsorge es gibt erfahren Sie in einem persönlichem Gespräch.