Die Basisrente gehört zur ersten Schicht des neuen Altersvorsorgesystems und nimmt innerhalb der individuellen Altersvorsorgestrategie eine ergänzende Rolle ein. Sie wird durch die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben gefördert. Die Leistungen werden schrittweise, abhängig von jeweiligem Rentenbeginntermin, in die nachgelagerte Besteuerung überführt.
Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Wer mit der neuen Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen. 2010 sind bereits 70% der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2%-Punkt-Schritten auf 100%. Als Sonderausgaben werden dabei maximal 20.000 € pro Person verbucht.
Eine vorzeitige Verfügung des Guthabens ist ausgeschlossen, daher bleibt das Altersvorsorgeguthaben während der Anwartschaft auch im Falle einer Langzeitarbeitslosigkeit oder Insolvenz unangetastet. Dieser Altersvorsorgebaustein ist somit bis zum Rentenbeginn insolvenzgeschützt.
Dies ist vor allem für Selbstständige vorteilhaft, die diesen Schutz aufgrund der Versicherungsfreiheit weder über gesetzliche Rentenversicherungsbausteine noch über eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Sie erhalten über eine Basisrente die Möglichkeit einer völlig neuen steuerlichen Förderung zur Ergänzung der Altersvorsorgestrategie um renditestarke und insolvenzfeste Versorgungsbausteine.