Wohnungsbauprämie auf Bausparen
Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, das Bausparen besonders zu fördern, daher ist das Bausparen die einzige Form der Vermögensbildung die zweimal staatlich gefördert wird. Zum einen durch die Arbeitnehmersparzulage (siehe staatliche Förderung/VL) und zum anderen durch die Wohnungsbauprämie.
Begünstigter Personenkreis
Wohnungsbauprämie können nur natürliche Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erhalten, soweit sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Einkommensgrenzen bezüglich des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten. Es spielt keine Rolle, ob der Bausparer Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt.
Höhe der Förderung
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,80% aus dem maximal begünstigten Sparbetrag.
Alleinstehende:
EUR 512,- Sparbetrag = EUR 45,06 Wohnungsbauprämie
Verheiratete:
EUR 1024,- Sparbetrag = EUR 90,11 Wohnungsbauprämie
Einkommesgrenzen
Für den Erhalt der Wohnungsbauprämie sind folgende Einkommensgrenzen zu beachten
- bei Alleinstehenden EUR 25.600,
bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 51.200, - zu versteuerndes Jahreseinkommen unter Berücksichtigung von
Freibeträgen